Ein Mandant im gewerblichen Handwerk hatte über mehrere Jahre zu viel für eine völlig falsche Absicherung bei einer Versicherung in NRW gezahlt. Nachdem wir den Fehler nach Prüfung seiner Unterlagen feststellten, haben wir der vertragsführenden Versicherung den Sachverhalt geschildert und um Stellungnahme gebeten. Das Resultat unserer Recherche und unserer Bemühungen war, dass ein Betrag von mehr als tausend Euro an unseren Mandanten erstattet wurde.

    Ihr Anliegen:

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