Ein Rentner-Ehepaar hatte nach Prüfung der Unterlagen eine Immobilie unter falschen bzw. fehlenden Angaben von einem Versicherungsvertreter versichert bekommen. Bei einem Schaden hätte nach unser Prüfung der Versicherer nicht geleistet, da Obliegenheitsverletzungen unwissentlich begangen wurden. Dies hätte bei einem Schaden durchaus das Potenzial gehabt, die Existenz unseres heutigen Mandanten zu bedrohen. Wir haben den bestehenden Versicherungsschutz beendet und im Anschluss eine bedarfsgerechte Lösung aktiviert.

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